Häufig gestellte Fragen zu beglaubigten Übersetzungen

Was ist eine bestätigte oder beglaubigte Übersetzung?

Eine bestätigte oder bescheinigte Übersetzung (die Bezeichnung variiert je nach Bundesland) ist der richtige rechtliche Begriff für eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem/einer beeidigten Übersetzer/in schriftlich bestätigt oder bescheinigt wird, d.h. mit Stempel und Unterschrift. Beglaugibte Übersetzung ist die umgangssprachliche Bezeichnung. Es gibt auch andere Bezeichnungen für diese, wie zum Beispiel offizielle oder amtliche Übersetzung, aber alle beziehen sich auf dasselbe.

 

Was ist ein beeidigter Übersetzer oder beedigte Übersetzerin?

Wie bei den Bezeichnungen für beglaubigte/bestätigte/bescheinigte Übersetzungen haben auch die amtlich anerkannten Übersetzer je nach Bundesland unterschiedliche Bezeichnungen. Ich bin z.B. ermächtigte Übersetzerin, aber bei Ihrer Suche werden Sie wahrscheinlich auch auf andere Bezeichnungen stoßen, wie zum Beispiel vereidigter, beeidigter, öffentlich bestellter oder allgemein beeidigter Übersetzer. Auch wenn diese Bezeichnungen unterschiedlich klingen und leicht zu Missverständnissen führen können, sind sie rechtlich jedoch identisch.

 

Wie viel kostet es, ein oder mehrere Dokumente zu übersetzen?

Der Preis hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel wird er anhand der Normzeilen (55 Anschläge inkl. Leerzeichen), Wörter oder Seiten des zu übersetzenden Dokuments berechnet. Weitere Faktoren wie die Schwierigkeit des Textes, der Format oder die Dringlichkeit müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Der Preis für beglaubigte Übersetzungen wird normalerweise gemäß § 11 des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) berechnet. Wenn Sie ein individuelles und unverbindliches Angebot wünschen, kontaktieren Sie mich einfach – ich sende Ihnen gerne eine detaillierte Preisübersicht zu Ihrem Auftrag zu.

Wie viel Zeit nimmt die Bearbeitung in Anspruch?

Die Bearbeitungszeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa dem Umfang, dem Format und der Schwierigkeit des oder der zu übersetzenden Dokumente. Gemeinsam mit dem Kostenvoranschlag erhalten Sie auch eine genaue Zeitangabe, damit Sie wissen, wann Ihre Übersetzung fertig ist.

 

Können Sie ein Dokument aus dem Spanischen ins Deutsche übersetzen?

Als ermächtigte Übersetzerin für die spanische Sprache bin ich befugt, Übersetzungen in beide Sprachrichtungen anzufertigen. Das heißt, ich kann Dokumente aus dem Spanischen ins Deutsche und umgekehrt übersetzen.

 

Ist es möglich, eine auszugsweise Übersetzung zu machen?

Manchmal besteht die Möglichkeit, eine auszugsweise Übersetzung des Dokuments anzufertigen. In diesem Fall können Seiten (wenn sie beispielsweise keinen direkten Bezug zum Dokument haben, wie z. B. Quittungen der bezahlten Gebühren für eine Geburtsurkunde) oder Absätze weggelassen werden, dies muss jedoch immer in der Übersetzung erklärt werden und es muss sich um eine begründete und fundierte Entscheidung des Übersetzers handeln. Es ist nicht möglich, Sätze, die Hälfte einer Zeile, Zahlen oder andere kleine Elemente wegzulassen.

 

Brauchen Sie das Originaldokument? Muss ich es persönlich vorbeibringen?

In den allermeisten Fällen ist es nicht notwendig, das Originaldokument für eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen, daher ist es nicht notwendig, dass Sie es per Post schicken oder persönlich vorbeibringen. Außerdem kann ich als beeidigte Übersetzerin nur meine Übersetzung beglaubigen, nicht aber das zu übersetzende Dokument. Wenn Sie sich dennoch unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, sich bei der Institution zu erkundigen, bei der Sie die Übersetzung einreichen möchten.

 

Muss ich die Übersetzung, d. h. die Unterschrift des Übersetzers, mit einer Apostille versehen?

Bei Übersetzungen deutscher Dokumente ins Spanische, die im Ausland vorgelegt werden sollen (z. B. in Lateinamerika), ist es häufig erforderlich, die Übersetzung mit einer Apostille zu versehen. Diese wird von dem Gericht ausgestellt, bei dem der Übersetzer ermächtigt ist – in meinem Fall vom Landgericht Frankfurt (Oder). Falls eine Apostille benötigt wird, übernehme ich für Sie gerne die Einholung bei den zuständigen Behörden – schnell und unkompliziert.

 

Warum erhalte ich eine Rechnung mit einer portugiesischen Adresse und portugiesischer Mehrwertsteuer, obwohl auf der Website oder im Google-Profil eine Adresse in Berlin angegeben ist?

Mitte des Jahres 2026 beschloss ich, aus beruflichen wie auch privaten Gründen von Berlin, wo ich 10 Jahre lang gelebt hatte, nach Lissabon zu ziehen. Von hier aus arbeite ich weiterhin als ermächtigte Übersetzerin für Spanisch und Deutsch, während ich mich darauf vorbereite, Portugiesisch in mein Sprachenportfolio aufzunehmen.
Um eine optimale Erreichbarkeit zu gewährleisten, unterhalte ich außerdem eine Geschäftsadresse in Berlin. Für steuerliche Zwecke und die Rechnungsstellung innerhalb der Europäischen Union befindet sich mein eingetragener Steuerwohnsitz jedoch in Portugal.

Mein Wohnort hat keinerlei Einfluss auf meine Arbeit, da mein Engagement für die Qualität meiner beglaubigten Übersetzungen und die vollste Zufriedenheit meiner Kunden nach wie vor das Fundament meiner Arbeit bildet, ganz gleich, wo ich mich befinde:

  • Meine beglaubigten Übersetzungen haben gegenüber den Institutionen und Behörden in Deutschland, Spanien und allen anderen Ländern genau dieselbe rechtliche und amtliche Gültigkeit.
  • Sowohl die Ermächtigung des Landgerichts Frankfurt (Oder) als auch die Vereidigung (juramento) durch das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit (Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación) behalten ihre rechtliche Gültigkeit.
  • Ich fühle mich nach wie vor tief mit Deutschland und natürlich auch mit meinem Heimatland verbunden. Ich arbeite regelmäßig mit Kollegen aus diesen Ländern zusammen, bin weiterhin Mitglied im BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer) und bilde mich durch verschiedene Kurse und Seminare fort. Wenn du mehr über meinen beruflichen Werdegang und meine Ausbildung erfahren möchtest, schau doch einfach mal unter „Über mich“ nach.

 

Sollten Sie noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. Sie können mich über meine E-Mail-Adresse (info@irenefuertes.com) erreichen oder das Kontaktformular hier ausfüllen.

 

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