Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung aus dem Deutschen ins Spanische oder aus dem Spanischen ins Deutsche?
Dann sind Sie bei mir genau richtig. Als durch die Präsidentin des Landgerichts Frankfurt (Oder) ermächtigte Übersetzerin mit jahrelanger Erfahrung biete ich Ihnen rechtsgültige Übersetzungen, die in ganz Deutschland anerkannt sind.
Ich bin auch vom spanischen Außenministerium als vereidigte Übersetzerin anerkannt (traductora jurada por el Ministerio de Asuntos Exteriores y Cooperación), was bedeutet, dass meine Übersetzungen auch im gesamten spanischen Staatsgebiet ohne Apostille rechtsgültig sind. Außerdem bin ich als beeidigte Übersetzerin beim spanischen Konsulat eingetragen.
Kontaktieren Sie mich jetzt und erhalten Sie ein unverbindliches Angebot – professionell und zuverlässig.
Bei der Übersetzung offizieller Dokumente und Urkunden zählt jedes Detail — genau darauf lege ich besonderen Wert. Sorgfältige Arbeit, termingerechte Lieferung und die vertrauliche Behandlung Ihrer Daten stehen für mich an erster Stelle.
Scannen Sie die zu übersetzenden Dokumente. Sowohl PDF- als auch JPEG-Dateien sind zulässig. Je klarer das Dokument zu sehen ist, desto besser für die Übersetzung.
Senden Sie die Dateien bequem per E-Mail an die Adresse info@irenefuertes.com oder laden Sie die Dateien über das Kontaktformular hoch.
Sie erhalten innerhalb weniger Stunden ein faires, transparentes Angebot – inklusive Informationen zum Ablauf und zur voraussichtlichen Lieferung.
Ich bin spezialisiert auf die professionelle Übersetzung amtlicher Dokumente und Urkunden. Mein Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
Personenstandsurkunden:
Geburtsurkunden
Heiratsurkunden
Scheidungsurkunden
Sterbeurkunden
Bildungsdokumente:
Schul- und Hochschulzeugnisse
Diplome und Leistungsnachweise
Studienbescheinigungen
Promotions- und Habilitationsurkunden
Ausweise und Bescheinigungen:
Personalausweise
Reisepässe
Meldebescheinigungen
Führungszeugnisse
Verträge und Kauf-/Verkaufsurkunden
Kaufverträge
Verkaufsurkunden
Grundbucheintragungen
Gerichtliche und notarielle Dokumente
Gerichtsurteile, Klageschriften, Beschlüsse
Notarielle Urkunden
Eheverträge, General- und Vorsorgevollmachten
Apostillen und Legalisationen
Apostillen
Legalisationen
Übersetzungen für den internationalen Rechtsverkehr
Nach Auftragserteilung erhalten Sie den Entwurf Ihrer beglaubigten Übersetzung aus dem Spanischen oder Deutschen zunächst per E-Mail im PDF-Format zur Prüfung. So können Sie den Text vor dem Versand sorgfältig kontrollieren.
Das Originaldokument sende ich Ihnen anschließend sicher per Einschreiben direkt an Ihre Anschrift.
Eine bestätigte oder bescheinigte Übersetzung (die Bezeichnung variiert je nach Bundesland) ist der richtige rechtliche Begriff für eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem/einer beeidigten Übersetzer/in schriftlich bestätigt oder bescheinigt wird, d.h. mit Stempel und Unterschrift. Beglaugibte Übersetzung ist die umgangsprachliche Bezeichnung. Es gibt auch andere Bezeichnungen für diese Art von Übersetzungen, wie zum Beispiel offizielle oder amtliche Übersetzung, aber alle beziehen sich auf dasselbe.
Zusammenfassend: eine bestätigte Übersetzung ist eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einer beeidigten Übersetzerin bzw. einem beeidigten Übersetzer mit Ort, Datum, Stempel und Unterschrift bestätigt wird.
Beglaubigte Übersetzungen können bei allen deutschen oder ausländischen Behörden, Gerichten oder Notaren vorgelegt werden. Einige Beispiele für Dokumente, die in der Regel für die Vorlage bei Behörden übersetzt werden müssen, sind:
Wie bei den Bezeichnungen für beglaubigte/bestätigte/bescheinigte Übersetzungen haben auch die amtlich anerkannten Übersetzer je nach Bundesland unterschiedliche Bezeichnungen. Ich bin z.B. ermächtigte Übersetzerin, aber bei Ihrer Suche werden Sie wahrscheinlich auch auf andere Bezeichnungen stoßen, wie zum Beispiel vereidigter, beeidigter, öffentlich bestellter oder allgemein beeidigter Übersetzer. Auch wenn diese Bezeichnungen unterschiedlich klingen und leicht zu Missverständnissen führen können, sind sie rechtlich jedoch identisch.
Ganz gleich, ob ein Übersetzer als „vereidigt“, „beeidigt“ oder „ermächtigt“ bezeichnet wird – für Sie bedeutet das stets eine amtlich anerkannte Qualifikation, die in ganz Deutschland gültig ist.
Der Preis einer Übersetzung hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel wird er anhand der Normzeilen (55 Anschläge inkl. Leerzeichen), Wörter oder Seiten des zu übersetzenden Dokuments berechnet. Weitere Faktoren wie die Schwierigkeit des Textes, der Format oder die Dringlichkeit müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Der Preis für beglaubigte Übersetzungen wird normalerweise gemäß § 11 des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) berechnet. Wenn Sie ein individuelles und unverbindliches Angebot wünschen, kontaktieren Sie mich einfach – ich sende Ihnen gerne eine detaillierte Preisübersicht zu Ihrem Auftrag zu.
Die Bearbeitungszeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa dem Umfang, dem Format und der Schwierigkeit des oder der zu übersetzenden Dokumente. Gemeinsam mit dem Kostenvoranschlag erhalten Sie auch eine genaue Zeitangabe, damit Sie wissen, wann Ihre Übersetzung fertig ist.
Als ermächtigte Übersetzerin für die spanische Sprache bin ich befugt, Übersetzungen in beide Sprachrichtungen anzufertigen. Das heißt, ich kann Dokumente aus dem Spanischen ins Deutsche und umgekehrt übersetzen.
Manchmal besteht die Möglichkeit, eine auszugsweise Übersetzung des Dokuments anzufertigen. In diesem Fall können Seiten (wenn sie beispielsweise keinen direkten Bezug zum Dokument haben, wie z. B. Quittungen der bezahlten Gebühren für eine Geburtsurkunde) oder Absätze weggelassen werden, dies muss jedoch immer in der Übersetzung erklärt werden und es muss sich um eine begründete und fundierte Entscheidung des Übersetzers handeln. Es ist nicht möglich, Sätze, die Hälfte einer Zeile, Zahlen oder andere kleine Elemente wegzulassen.
In den allermeisten Fällen ist es nicht notwendig, das Originaldokument für eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen, daher ist es nicht notwendig, dass Sie es per Post schicken oder persönlich vorbeibringen. Außerdem kann ich als beeidigte Übersetzerin nur meine Übersetzung beglaubigen, nicht aber das zu übersetzende Dokument. Wenn Sie sich dennoch unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, sich bei der Institution zu erkundigen, bei der Sie die Übersetzung einreichen möchten.
Zusammenfassend: um Ihre Übersetzung anzufertigen, benötige ich lediglich eine PDF-Datei des gescannten Dokuments oder ein Foto, das Sie mir bequem per E-Mail zusenden können. Es ist wichtig, dass das gescannte Dokument oder das Foto so gut wie möglich zu erkennen ist, da es die Grundlage für die Übersetzung bildet.
Bei Übersetzungen deutscher Dokumente ins Spanische, die im Ausland vorgelegt werden sollen (z. B. in Lateinamerika), ist es häufig erforderlich, die Übersetzung mit einer Apostille zu versehen. Diese wird von dem Gericht ausgestellt, bei dem der Übersetzer ermächtigt ist – in meinem Fall vom Landgericht Frankfurt (Oder). Falls eine Apostille benötigt wird, übernehme ich für Sie gerne die Einholung bei den zuständigen Behörden – schnell und unkompliziert.
Wenn das Zielland Ihrer Übersetzung Spanien ist, ist eine Apostille nicht erforderlich. Ich bin vom Ministerio de Asuntos Exteriores y Cooperación (spanisches Außenministerium) als vereidigte Übersetzerin anerkannt und verfüge über einen Stempel mit meiner Registrierungsnummer (Nr. 11460). Dadurch sind alle meine Übersetzungen in Spanien auch ohne Apostille gültig.