Alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie Dokumente für ausländische Behörden brauchen.
Sie haben vor, nach Mexiko-Stadt zu ziehen, in Spanien zu arbeiten oder vielleicht in Kolumbien zu heiraten? Dann stoßen Sie unweigerlich auf diese Anforderung: Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung.
Doch was bedeutet „beglaubigte Übersetzung” genau?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem/einer beeidigten Übersetzer/in schriftlich bestätigt wird, d.h. mit seinem/ihrem Stempel und Unterschrift. Nur so erhält das Dokument Rechtsgültigkeit vor Behörden, Gerichten oder Universitäten.
In Deutschland haben beglaubigte Übersetzungen je nach Bundesland unterschiedliche Bezeichnungen. So sind auch die Begriffe bestätigte oder bescheinigte für beglaubigte Übersetzungen gebräuchlich, aber alle beziehen sich auf dasselbe.
In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Unterschiede zwischen beglaugibter Übersetzung und einfacher Übersetzung, wer diese Übersetzungen anfertigen darf und worauf Sie achten müssen.
Beglaubigte Übersetzung vs. Einfache Übersetzung
Der Hauptunterschied liegt in der Rechtsgültigkeit. Eine einfache Übersetzung dient nur dem Verständnis eines Textes, eine beglaubigte Übersetzung ist ein offizielles Dokument.
Hier haben Sie die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
| Merkmal | Beglaubigte Übersetzung | Einfache Übersetzung |
| Rechtsgültigkeit | JA. Sie hat offiziellen Charakter und ist rechtsgültig vor Behörden, Gerichten und öffentlichen Einrichtungen | NEIN. Sie hat keine Rechtsgültigkeit und kann nicht für offizielle Zwecke verwendet werden |
| Zweck | Offizielle Zwecke: Vorlage bei der Verwaltung (z.B. Standesamt, Ausländerbehörde), Gerichten, Konsulaten, Universitäten, etc. | Informative Zwecke: Verständnis eines Textes, z.B. Webseiteninhalte, E-Mails, eine Bedienungsanleitung, etc. |
| Wer erstellt sie? | Nur ein von einem Gericht ermächtigter Übersetzer / ermächtigte Übersetzerin | Jeder Fachübersetzer oder jede Person mit ausreichenden Sprach- und Fachkenntnissen |
| Format | Diese Übersetzung muss einen Bestätigungsvermerk (Zertifizierung), den offiziellen Stempel und die Unterschrift des Übersetzers oder der Übersetzerin tragen | Keine Formvorgaben. Sie wird meist als einfaches Word- oder PDF-Dokument geliefert |
Kurz gesagt: Immer wenn eine Behörde oder ein Amt ein Dokument von Ihnen verlangt, ist eine beglaubigte Übersetzung gemeint.
Welche formalen Merkmale hat eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung muss bestimmte formale Kriterien ausfüllen:
- Der Bestätigungsvermerk: Es handelt sich um einen kleinen Text am Ende der Übersetzung, eine offizielle Bestätigung. Darin bestätige ich als ermächtigte Übersetzerin die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung im Vergleich zum Originaltext.
- Der offizielle Stempel: Jeder ermächtigte Übersetzer hat einen einzigartigen, offiziellen Stempel. Dieser enthält meinen Namen, die Sprache und das Gericht, durch das ich ermächtigt wurde (in meinem Fall in Deutschland, das Landgericht Frankfurt Oder) oder meine Übersetzernummer (in Spanien).
- Die Unterschrift: mit meiner Unterschrift bestätige ich auch die Richtigkeit und Vollständigkeit der Überstezung.
Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?
Nein, nicht alle Übersetzer können beglaubigte Übersetzungen anfertigen.
Ein häufiger Irrtum ist, dass ein Muttersprachler, ein Sprachlehrer oder ein Notar dies erledigen kann. Das ist falsch und führt unweigerlich zur Ablehnung Ihrer Dokumente.
Nur speziell dafür ermächtigte oder vereidigte Übersetzer dürfen dies tun. Das System unterscheidet sich je nach Land:
- In Deutschland: Die Zulassung, genannt „Ermächtigung“, wird von den jeweiligen Landgerichten (LG) erteilt.
- In Spanien: Das Außenministerium (Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europeo y Cooperación oder MAEC) ernennt die ermächtigte Übersetzer*innen → Traductores-Intérpretes Jurados.
Mein Vorteil für Sie: Ich bin in Deutschland und in Spanien ermächtigt
Genau hier liegt meine Stärke. Ich bin sowohl in Deutschland als auch in Spanien ermächtigt :
- Ich bin Traductora jurada für die deutsche Sprache Nr. 11 486 durch Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación (Sie können es hier überprüfen, indem Sie meinen Vor- und Nachnamen eingeben).
- Ich bin ermächtigte Übersetzerin für die spanische Sprache durch die Präsidentin des Landgerichts Frankfurt Oder (Sie können es hier überprüfen).
Was bedeutet das für Sie als Kunde?
- Sie benötigen eine Übersetzung (Spanisch → Deutsch) für Deutschland? Ich erstelle sie als ermächtigte Übersetzerin. Sie wird von jedem Amt, jeder Universität oder Behörde deutschlandweit direkt anerkannt..
- Sie benötigen eine Übersetzung (Deutsch → Spanisch) für Spanien? Ich erstelle sie als Traductora Jurada mit dem offiziellen MAEC-Siegel. Sie ist in ganz Spanien 100% gültig, ohne dass weitere Beglaubigungen (wie eine Apostille) nötig sind.
- Und für andere Länder (z.B. Argentinien, Mexiko oder Kuba)? Das ist ein wichtiger Punkt. Damit meine Übersetzung auch in anderen spanischsprachigen Ländern anerkannt wird, muss sie eventuell zusätzlich legalisiert/apostilliert werden. Mehr dazu finden Sie in meinem Beitrag über Apostillen und Legalisierungen.
Ihre beglaubigte Übersetzung – einfach und zuverlässig
Jetzt wissen Sie, das eine beglaubigte Übersetzung ein spezielles Dokument ist. Als Ihre ermächtigte Übersetzerin sorge ich dafür, dass Ihre Dokumente im Zielland problemlos anerkannt werden.
In nur wenigen Schritten können Sie einen fairen Kostenvoranschlag erhalten:
- Dokumente scannen
- Per E-Mail schicken
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